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Webseite DSGVO abmahnsicher?

Die neue DSGVO kann zu teuren Abmahnungen führen. Wir zeigen wie man sich online sicher aufstellt und diese vermeidet. Dies kann eine anwaltliche Beratung zwar nicht ersetzen und besitzt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit diesen Tipps ist man erst einmal gut bedient und vermeidet Abmahnungen von Spezialisten.

 

 

1. Verschlüsselung mit SSL

Wenn auf der eigenen Webpräsenz personenbezogenen Daten erfasst werden, (Kommentarfunktion, Kontaktformular, Newsletter-Pop-Up…) muss diese Übertragung via SSL geschützt sein. Dazu benötigt man ein auf der Webseite eingebundenes SSL Zertifikat. Diese Zertifikate erhält man kostenfrei oder kostenpflichtig beim Webhosting-Service. Die Einbindung benötigt ein wenig Arbeit, ist aber schnell erledigt.

 

2. Kontaktformulare

Falls auf der eigenen Webseite Kontaktformulare verwendet werden, muss eine SLL Verschlüsselung bestehen, und es sollte ein Link zur Datenschutzerklärung direkt darunter angebracht sein, in welchen der Nutzer erkennt, was genau mit seinen eingegebenen Daten passiert, und vor allem: Wo und wie er diese wieder löschen lassen kann.

 

3. Impressum & Datenschutzerklärung

Impressum, Datenschutz und dazu gehörige Informationen müssen auf der Webseite einsehbar sein. Sie müssen jederzeit und von überall ersichtlich und erreichbar (Footer oder Header) sein und Links dorthin muss je eindeutig bezeichnet sein. Eine gute Seite zur Erstellung von diesen Texten ist z.B. https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

4. Cookie Notice

Alle modernen Webseiten nutzen Cookies. Daher muss auf jeder Webseite ein Cookie-Hinweis involviert sein. Ob das viel verpönte Cookie Banner nun gesetzlich Pflicht ist oder nicht, wir empfehlen es uneingeschränkt, um Abmahnungen vorzubeugen. Für Nutzer von Google Adsence ist der Banner ganz sicher Pflicht.

 

5. Der Bilddernachweis

Üblicherweise sind Bilder, welche man im Internet findet, nicht für deine Webseite geeignet, da Bilder immer urheberrechtlich geschützt sind.

Sehr gut nutzbare Webseiten, extra für Urheberrecht freie Bilder, gibt es zuhauf. Über die passende Lizenz sollte man sich immer im Klaren sein, wenn man ein Bild auf der Webseite nutzt. Im Impressum oder einer dafür eigens eingerichteten Seite bildet man dann den Bildnachweis ab, insofern dies erforderlich ist. Oft ist diese Angabe unmittelbar unter dem Bild benötigt, meist reicht es im Impressum.

Ob ein erworbenes Bild mit Text versehen oder in der Farbe, Größe usw. bearbeitet werden darf, hängt übrigens auch direkt von den Lizenzbedingungen ab! Also Vorsicht.

 

Eine anwaltliche Beratung bez. Abmahnsicherheit der eigenen Webseite oder des eigenen Webshops ist unerlässlich, denn die Kosten, welche auf einen zukommen, wenn man abgemahnt wird, sind teilweise enorm und diesen sollte unbedingt entgegengewirkt werden.

 

Kontaktieren Sie uns für eine Prüfung oder Angleichung Ihrer Webseite an die neue DSGVO um eine zukünftige Abmahnsicherheit zu gewährleisten.

 

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Von kainer

A magic mushroom in the cow dung of the 21st century